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Verwalterwechsel und Neubestellung

Ob Sie mit Ihrer bestehenden Verwaltung unzufrieden sind oder Ihre WEG erstmals einen Verwalter sucht – hier erfahren Sie, wie die Bestellung von NBI Neckar-Bodensee Immobilienverwaltung als neuer Verwalter abläuft.

Warum ein Wechsel unkompliziert ist

Seit der WEG-Reform kann die Eigentümerversammlung den bestehenden Verwalter jederzeit und ohne Grund mit einfacher Mehrheit abberufen. Der bestehende Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ein Wechsel scheitert also nicht an rechtlichen Hürden, sondern höchstens am Aufwand der Übergabe – und den übernehmen wir für Sie.

So läuft der Wechsel ab

1. Anfrage

Sie schicken uns Ihre unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular

2. Angebot

Sie erhalten eine transparente Kalkulation der Verwaltervergütung, offene Fragen klären wir bei Bedarf telefonisch.

3. Beschlussfassung

Die Eigentümerversammlung bestellt die NBI mit einfacher Mehrheit als neuen Verwalter.

4. Verwaltervertrag

Im Anschluss an die Bestellung unterzeichnen wir gemeinsam den Verwaltervertrag mit den vereinbarten Konditionen.

5. Übergabe

Nach Vertragsschluss fordern wir alle Unterlagen, Konten und Vollmachten an und übernehmen sie strukturiert.

6. Erstbegehung

Wir prüfen die übernommenen Unterlagen und begehen die Anlage vor Ort, um uns ein eigenes Bild vom Zustand zu machen.

7. Start

Sie erhalten Zugang zum Eigentümerportal etg24 und Ihren festen Ansprechpartner.

Was die Eigentümerversammlung beschließen muss

Die Bestellung eines neuen Verwalters wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen (§26 WEG). Eine außerordentliche Versammlung kann hierfür einberufen werden, wenn die reguläre Versammlung noch nicht ansteht.

Was mit der bisherigen Verwaltung passiert?

Nach einer Beschlussfassung nehmen wir Kontakt zur bisherigen Verwaltung auf und fordern die Übergabe aller relevanten Unterlagen an – Verwaltungsakten, Rücklagenkonten, Verträge und Beschlusssammlung.

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