Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung
Welche Aufgaben übernimmt NBI für unsere WEG?
Wir übernehmen die vollständige kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung Ihres Gemeinschaftseigentums – von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung über die Organisation der Eigentümerversammlung bis zur Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern. Details finden Sie auf der Seite der WEG-Verwaltung.
Wie funktioniert das digitale Eigentümerportal?
Über das Portal etg24 haben Eigentümer und Beirat jederzeit im Browser oder in der App Zugriff auf Beschlüsse, Abrechnungen, Protokolle und Mitteilungen. Schäden und Anliegen werden direkt online gemeldet.
Verwaltet NBI auch Mietwohnungen oder einzelnes Sondereigentum?
Nein, wir sind ausschließlich auf die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert – keine Mietverwaltung für einzelne Eigentümer und keine Sondereigentumsverwaltung. Diese Konzentration kommt Ihrer WEG in Aufmerksamkeit und Fachwissen zugute.
In welchem Gebiet ist die NBI tätig?
Unser Einsatzgebiet umfasst Stuttgart sowie die Landkreise Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und den Rems-Murr-Kreis. Sitz der Gesellschaft ist Bad Cannstatt.
Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?
Die Eigentümerversammlung kann den bestehenden Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen; sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Den kompletten Ablauf – von der Anfrage bis zur Übergabe – finden Sie auf der Seite Verwalterwechsel.
Wie lange bindet uns der Verwaltervertrag mit NBI?
Die Bestellung erfolgt für maximal 5 Jahre – bei einer neu gegründeten WEG mit erstmaliger Verwalterbestellung maximal 3 Jahre, wie gesetzlich vorgesehen (§26 WEG). Sollte die Zusammenarbeit einmal nicht passen, kann die Eigentümerversammlung uns außerdem jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. So bleibt die WEG in jeder Hinsicht handlungsfähig.
Sind Online-Eigentümerversammlungen möglich?
Ja, in zwei Varianten. Die Eigentümerversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Eigentümer zusätzlich zur Präsenzversammlung online (Hybrid) teilnehmen können (§23 Abs. 1 Satz 2 WEG). Für eine rein virtuelle Versammlung ohne Präsenzort, ist ein Beschluss mit qualifizierter Mehrheit von mindestens 75 % erforderlich (§23 Abs. 1a WEG).
Was kostet die Verwaltung durch NBI?
Die Verwaltervergütung richtet sich nach Größe und Zustand Ihrer Anlage. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
Was passiert bei einem Notfall am Gemeinschaftseigentum?
Sofortmaßnahmen werden koordiniert und jeder Einsatz dokumentiert.
Was passiert mit unserer Erhaltungsrücklage beim Verwalterwechsel?
Die Rücklage bleibt vollständig im Eigentum Ihrer WEG. Wir erhalten nach der Bestellung Vollmacht über die bestehenden Gemeinschaftskonten und führen diese im Namen der WEG weiter.
Wie erreiche ich meinen Ansprechpartner bei NBI?
Sie erreichen uns über das digitale Eigentümerportal etg24, per Telefon oder E-Mail. Für Notfälle am Gemeinschaftseigentum steht Ihnen zusätzlich unsere Notfallhotline rund um die Uhr zur Verfügung.
